Abwicklungsservice mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten eines Hörgeräts zu übernehmen, wenn dieses medizinisch sinnvoll ist und von einem HNO-Facharzt verordnet wurde.
Die Kosten für das Hörgerät werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn die Hörhilfe zuvor von einem Facharzt verordnet wurde. Wenn also der Verdacht auf Schwerhörigkeit besteht, sollte man in jedem Fall einen Arzt aufsuchen.
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Mehr Informationen und Beratung:
Hörgeräte Schulte
Erwitter Str. 27
59557 Lippstadt
Telefon: 0 29 41 – 968 68 08
E-Mail: info@hoergeraete-schulte.de
Internet: http://www.hoergeraete-schulte.de
Ihr Experte für Hörgeräte für Kinder und Jugendliche in Lippstadt: Wolfgang Schulte ist Hörgeräteakustikermeister mit einer Zusatzausbildung zum Pädakustiker sowie Diplom-Ingenieur und am Standort Lippstadt auch kompetenter Berater rund um Hörgeräte für Kinder und Jugendliche.
Kinder und Jugendliche benötigen Hörgeräte bester Qualität, die auch besonderen Belastungen standhalten. Auch an die Beratung durch einen erfahrenen Pädakustiker werden hohe Ansprüche gestellt. Hörgeräteakustikermeister Wolfgang Schulte aus Lippstadt berät Sie gern.